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   BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B   

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https://dejure.org/2013,43291
BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B (https://dejure.org/2013,43291)
BSG, Entscheidung vom 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B (https://dejure.org/2013,43291)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 36/13 B (https://dejure.org/2013,43291)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5, § 106a Abs 2 SGB 5, Anh 3 EBM-Ä 2005, Nr 01320 EBM-Ä 2005
    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen - Überprüfung der Kombination einer Gesprächsleistung und des Ordinationskomplexes - Anmerkung zu einer Gebührenordnungsposition - gleicher Rang wie Leistungslegende - Vertragsarzt - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen - Anmerkung zu einer Gebührenordnungsposition - gleicher Rang wie Leistungslegende - Vertragsarzt - Delegation der Leistungsabrechnung - Organisations- und Überwachungspflichten - ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen - Anmerkung zu einer Gebührenordnungsposition - gleicher Rang wie Leistungslegende - Vertragsarzt - Delegation der Leistungsabrechnung - Organisations- und Überwachungspflichten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG (vgl dazu BVerfGE 91, 93, 107 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 31; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f) .

    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (hierzu s zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3 ) .

    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (s die BVerfG-Angaben in BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 sowie BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 4 f; BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 24 RdNr 5) .

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (hierzu s zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B

    Vertragsarzt - Berufsausübungsgemeinschaft - grundsätzliche Verantwortlichkeit

    Für die korrekte Abrechnung seiner Leistungen ist der Vertragsarzt selbst verantwortlich (BSG Beschluss vom 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Plausibilität - Überschreitung

    Im Übrigen ist der Arzt in jenem Verfahren, das zur Senatsentscheidung vom 11.12.2013 (B 6 KA 37/13 B - Juris) geführt hat, wegen eines deutlich geringeren Schadens, als ihn der hier klagende Arzt verursacht hat, auch disziplinarisch belangt worden; der Senat hat die Disziplinarmaßnahme mit Beschluss ebenfalls vom 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B - Juris gebilligt.
  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 69/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Hierfür müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; BSG Beschluss vom 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B - Juris RdNr 11).
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 196/15 B

    Überprüfbarkeit ablehnender Entscheidungen über Protokollberichtigungsanträge im

    Eine Bindung an unanfechtbare Vorentscheidungen besteht allerdings nach der Rechtsprechung des BSG bei der Zurückweisung von Befangenheitsanträgen gegen Richter oder Sachverständige und der Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das LSG ausnahmsweise nicht, wenn der Beschwerdeführer im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde einen Verfahrensmangel rügt, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirkt und damit dem angefochtenen Urteil anhaftet, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot oder ein Verfahrensgrundrecht verstößt (vgl zur Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter: zB BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 6; BSG Beschlüsse vom 9.1.2008 - B 12 KR 24/07 B - Juris, vom 27.10.2009 - B 1 KR 68/09 B - Juris, vom 19.11.2009 - B 11 AL 76/09 B - Juris, vom 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B - Juris und vom 9.4.2014 - B 14 AS 363/13 B - Juris; zur Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen: zB BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - Juris; zur Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe: zB BSG Beschluss vom 3.12.2013 - B 13 R 447/12 B - Juris; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 21) .
  • LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14

    Delegation einer Pflicht zur Erstellung einer Abrechnung und Wandlung in eine

    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 11.12.2013, Az.: B 6 KA 36/13 B, entschieden, dass bei Delegation der Leistungsabrechnung der Vertragsarzt dennoch Organisations- und Überwachungspflichten habe, weil er allein verantwortlich für die korrekte Abrechnung seiner Leistung sei und er sich seiner Verantwortung nicht entledige, wenn er sich personeller oder technischer Hilfe bediene.
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.06.2017 - L 4 KA 16/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Plausibilitätsprüfung - Nebeneinanderabrechnung des

    Im Übrigen kann sich der Vertragsarzt nicht auf eine - aus welchen Gründen auch immer - fehlerhaft gestaltete Praxissoftware berufen (BSG, Beschluss vom 11. Dezember 2013, Az B 6 KA 36/13 B).
  • BSG, 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH

    Entziehung einer Arztzulassung

    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler des angefochtenen Urteils iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (vgl BSG Beschluss vom 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B - Juris RdNr 12).
  • SG München, 13.02.2019 - S 38 KA 21/18

    Abrechnungsbesitmmungen Vertragsärzte

    Für die korrekte Abrechnung sei letztendlich der Vertragsarzt verantwortlich (BSG, Urteil Beschluss vom 11.12.2013, B 6 KA 36/13 B).
  • SG Marburg, 14.05.2014 - S 12 KA 601/13

    Überprüfung vertragsärztlicher Honorarforderungen anhand von Tagesprofilen

    Das BSG hat ferner die bisher einhellige Instanzenpraxis bestätigt, dass es im Rahmen einer zeitbezogenen Plausibilitätsprüfung im Einklang mit den zeitlichen Vorgaben des EBM ist, bei Nebeneinanderberechnung der Leistungen des Ordinationskomplexes (hier: Nr. 03110 bis 03112 EBM 2005) und einer Gesprächsleistung nach Nr. 03120 EBM 2005 eine Prüfzeit von 20 Minuten anzusetzen (vgl. BSG, Beschl. v. 11.12.2013 - B 6 KA 37/13 B - juris; bzgl. eines Disziplinarbescheids s. BSG, Beschl. v. 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B - juris).
  • BSG, 17.06.2014 - B 13 R 75/14 B
    Die Bindung des Revisionsgerichts entfällt lediglich, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt hat (BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B - Juris RdNr 12).
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